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Förderinfo Salzburg (bis zu 28.050 €)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 4.500 € Landesförderung PelletHackschnitzel & Scheitholz 

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 3.050 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Nähere Informationen zum Download

Wer wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

  • Privatpersonen
  • Landwirte
  • Vereine
  • Konfessionsgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Wohnrechtsinhaber von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Salzburg. 

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Förderbare Maßnahmen (Seit 01.06.2023) 

  • Hackgut-Zentralheizung 
  • Pellets-Zentralheizung bzw. Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung 
  • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher 
  • Anschluss von eigenen Gebäuden an Biomasse-Zentralheizung (Mikronetz) 
  • Errichtung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen und deren Erweiterung. Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein (hiervon ausgenommen sind thermische Solaranlagen)

Wie wird gefördert?

Land Salzburg:

  • Biomasse Förderungen
    • 4.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
      Die Förderung ist auf maximal 40% der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
       
  • Solar-Förderungen 
    • 3.050 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. 
      Förderung für 1–7m2 : 250 € /m2 , 8–21m2 : 100 € /m2 , max. 35 % der förderbaren Investitionskosten = max. 3.050 €
       
  • PV-Förderungen 
    • Das Land fördert Photovoltaik-Anlagen mit 150 € / kWp für private Haushalte zwischen 1 und 10 kWp (max. 1.500 € ) und für Landwirte bis 20 kWp (max. 3.000 €).

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Doppelförderungen

    Doppelförderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme bestimmter Förderungen von Gemeinden sowie der Förderung "Holzheizungen" des Klima- und Energiefonds und der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" für Private 2023/2024.

  • Installationsanforderungen für Förderung

    Die Installation der Anlagen muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und von autorisierten Unternehmen durchgeführt werden.

Zuständige Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung 
Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie Referat 4/04 
Energiewirtschaft und -beratung 
Günter-Bauer-Straße 1 
Postfach 527, 5010 Salzburg 
Telefon: 0662 8042 3791 
Fax: 0662 8042 3155
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at 

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

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