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Förderinfo Oberösterreich (bis zu 28.200 €)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 4.200 € Landesförderung

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 3.500 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Nähere Informationen zum Download

Wer wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche auf eigenem Namen und eigener Rechnung bewirtschaften. Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Wie wird gefördert?

Land Oberösterreich:

  • Biomasse Förderungen
    • 4.200 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
      Max. 50 % der förderfähigen Kosten (max. 2.900 € bei Pellet-/Hackgutheizung, max. 3.200 € bei landwirtschaftl. Hackgutheizung, max. 1.700 € bei Scheitholzheizung) + 1.000 € Öltank-RAUS-Bonus
       
  • Solar-Förderungen 
    • 3.500 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. 
      Förderung für 1–4m2 : 1.750 € pauschal, 11–19 m2 :  175 € /m2 , ab 20 m2 : 3.500 € pauschal, Kollektortausch: 700 € pauschal, max. 50 % der förderbaren Investitionskosten
       
  • PV-Förderungen 
    • Förderung der statischen Berechnung: Untersuchung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaik Anlagen.

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Bedingungen und Richtlinien für die Förderung von Biomasse-Heizsystemen in Wohnräumen

    Pellets- oder Einzelöfen in Wohnräumen werden in die Landesförderung einbezogen, wenn Biomasse die einzige Heizquelle ist und die förderfähigen Kosten mindestens 4.400 Euro netto betragen. Gebrauchte Anlagen und bauliche Maßnahmen wie Heizhäuser oder Kamine sind nicht förderfähig. Bei gemeinschaftlichen Biomasseheizanlagen und zentralen Heizanlagen in Mietkauf-Reihenhäusern beträgt die Förderintensität 25 %. Die Obergrenze für Beihilfen kann je nach Anzahl der beteiligten Wohnobjekte oder Förderungswerber angehoben werden. Nachweise oder Rechnungen, die erst nach der Auszahlung der Beihilfen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

  • Geltungsdauer

    Die Antragstellung (Datum des Eingangs bei der Förderstelle) muss innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung der Hauptrechnung erfolgen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Zuständige Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung 
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung 
Abteilung Land- und Forstwirtschaft 
Bahnhofplatz 1 4021 Linz 
Tel: 0732-7720-11501 
Fax: 0732-7720-211798 
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

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