Förderinfo Oberösterreich (bis zu 28.200 €)
Förderungen Biomasse
bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen
bis zu 4.200 € Landesförderung
Förderungen Solar
2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 3.500 € Landesförderung
plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar
Nähere Informationen zum DownloadWer wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche auf eigenem Namen und eigener Rechnung bewirtschaften. Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.
Wie wird gefördert?
Land Oberösterreich:
- Biomasse Förderungen
- 4.200 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
Max. 50 % der förderfähigen Kosten (max. 2.900 € bei Pellet-/Hackgutheizung, max. 3.200 € bei landwirtschaftl. Hackgutheizung, max. 1.700 € bei Scheitholzheizung) + 1.000 € Öltank-RAUS-Bonus
- 4.200 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
- Solar-Förderungen
- 3.500 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
Förderung für 1–4m2 : 1.750 € pauschal, 11–19 m2 : 175 € /m2 , ab 20 m2 : 3.500 € pauschal, Kollektortausch: 700 € pauschal, max. 50 % der förderbaren Investitionskosten
- 3.500 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
- PV-Förderungen
- Förderung der statischen Berechnung: Untersuchung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaik Anlagen.
Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.
Zuständige Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
Tel: 0732-7720-11501
Fax: 0732-7720-211798
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at
Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.